Betretungsverbot für Publikumsverkehr in der Kreisgeschäftsstelle
Ab dem 02. November 2020 besteht ein Betretungsverbot für Publikumsverkehr in der Kreisgeschäftsstelle auf Grund der aktuellen Pandemie Lage.
9. November 2020 13:58 Uhr. Alter: 72 Tage