Kreisversammlung

Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes.
Mitglieder der Kreisversammlung sind
- die von den Ortsvereinen entsandten Delegierten,
- die Mitglieder des Kreisvorstandes.
Der Kreisversammlung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- sie wählt die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreisvorstandes;
- sie nimmt den Jahresbericht des Kreisvorstandes entgegen;
- sie beschließt über den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Entlastung des Kreisvorstandes;
Die Kreisversammlung findet einmal jährlich statt.