Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen
Ansprechpartnerin
Eva Bosniakowski
Ausbildungsbeauftragte
Tel: 02162 9303-55
eva.bosniakowski(at)drk-kv-viersen.de
Hofstraße 52
41747 Viersen
Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.
Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.
Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz
Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen.
Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen ein Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, Link - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
- KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download
Ansprechpartner
Sebastian Heinecke
und Stefan Petek
Ausbilder Breitenausbildung
Tel: 02162 9303-24
erstehilfe(at)drk-kv-viersen.de
Hofstraße 52
41747 Viersen
Hinweise
Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
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