rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

Ansprechpartnerin

Eva Bosniakowski
Sachbearbeiterin

Tel: 02162 9303-55
eva.bosniakowski(at)drk-kv-viersen.de

Hofstraße 52
41747 Viersen

Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.

In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:

Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.

Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

Lehrgang Lehrgangsumfang Lehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH Fortbildung 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfer.
Gilt nicht für den Führerschein!
Rotkreuzkurs EH am Kind 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Erste Hilfe am Kind Kurs für Eltern, Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, sowie für alle Interessierten.

Ansprechpartner

Sebastian Heinecke
Ausbilder Breitenausbildung

Tel: 02162 9303-24
erstehilfe(at)drk-kv-viersen.de

Hofstraße 52
41747 Viersen

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen ein Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download

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