rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartnerin

Eva Bosniakowski
Ausbildungsbeauftragte

Tel: 02162 9303-55
eva.bosniakowski(at)drk-kv-viersen.de

Hofstraße 52
41747 Viersen

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende

Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

Lehrgang Lehrgangsumfang Lehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuzkurs EH Fortbildung 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfer.
Gilt nicht für den Führerschein!
Rotkreuzkurs EH am Kind 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Erste Hilfe am Kind Kurs für Eltern, Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, sowie für alle Interessierten.

Ansprechpartner

Sebastian Heinecke
und Stefan Petek

Ausbilder Breitenausbildung

Tel: 02162 9303-24
erstehilfe(at)drk-kv-viersen.de

Hofstraße 52
41747 Viersen

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen ein Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download

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