Helfende des Sanitätsdienstes vor einem Rettungswagen

Gefahrenabwehr

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes in Deutschland. Es stellt Ressourcen, Personal und Expertise für Einsätze bei Notfällen und Katastrophen bereit und ist in staatlichen Aufträgen tätig.

Drohnen-Gruppe

Im Jahr 2022 wurde die Drohnengruppe des Kreisverbandes Viersen e.V. gegründet und übernimmt nun Einsätze unter anderem bei der Personensuche zur Unterstützung der Rettungshundeeinheit oder z. B. zur Lagedarstellung. Die Gruppe umfasst derzeit rund zehn ehrenamtliche Einsatzkräfte, die von der Kreisleitstelle Viersen zu Einsätzen alarmiert werden können. Sie verfügen über eine Einsatzdrohne mit Wärmebild-und Restlichtkamera.

Die Drohne ermöglicht im Wesentlichen eine schnelle Übersicht aus der Vogelperspektive auf das Einsatzgeschehen. Dadurch wird dem Einsatzleiter die einsatztaktische Entscheidung erleichtert. Das von der Drohnen-Kamera erstellte Bild und/oder Video kann, neben der lokalen Auswertung vor Ort über Monitore, zusätzlich über ein HDMI-Kabel oder geschützten Kanal per Live-Stream in Lagezentren, Stäben oder Einsatzleitwagen übertragen werden. Regelmäßig bildet sich das Team der Drohnengruppe des Kreisverbandes Viersen an den Dienstabenden zu den Themen Drohnentechnik, Wetterkunde, Rechtliche Rahmenbedingungen aber auch Flugpraxis und Teamarbeit fort und investiert in eine moderne Technik und Ausrüstung.

Die Drohnengruppe unterstützt in vielen Einsatzszenarien:

  • Personensuche/-ortung inklusive Wärmebild-Suche

  • Lageerkundung

  • Dokumentation

  • Einsatzoptimierung

  • Kräftemonitoring

  • Lageübersicht bei Groß-und Flächenlagen inklusive Übertragung der Bilder auf mehrere Bildschirme

  • Abfliegen von größeren einsturzgefährdeten Trümmern

  • Übergreifende Arbeit mit der Feuerwehr (z. B. Glutnester-Beurteilung, GSG-Lagen, Brandwachen) oder anderen Organisationen

  • Ausleuchtung von schwer zugänglichen Einsatzstellen

  • Unfallaufnahmen/Beweissicherung

Personenauskunftsstelle (PASS)

Im Katastrophenfall verknüpft die vom DRK eingerichtete Personenauskunftsstelle (PASS) die Anfragen aus der Bevölkerung nach Vermissten mit Informationen des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser. So erhalten Suchende schnell eine Antwort. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Personenauskunftsstelle im DRK Kreisverband Viersen e.V. tragen mit Ihrem Einsatz dazu bei, vermisste Personen zu suchen und helfen Familien zusammen zu führen.

Die Aufgaben des Suchdienstes bei Katastrophen, Großschadensereignissen, Großveranstaltungen und anderen Gelegenheiten

  • Einrichten der Personenauskunftsstelle als zentrale, behördliche Anlaufstelle und zur Erfassung von Betroffenen und Verletzten

  • Entgegennahme von Suchanträgen nach Personen sowie Meldungen über Betroffene

  • Auswerten von Informationen und Begegnungen ermitteln

  • Suchenden Menschen Auskunft zum Aufenthaltsort der gesuchten Person erteilen

  • Beurteilung von Situationen durch Erzeugung statistischer Grundlagen

  • Veranlassung weiterer Hilfeleistung aufgrund statistischer Beurteilung

Mehr zur Personenauskunftsstelle

Quad
Quad des DRK-Kreisverband Viersen
Foto: Sandra Fiethen / DRK

Zur schnellen Lageerkundung bzw. Nachrichtenübermittlung bei gestörten oder schlechten Funkverbindungen ist ein mobiler Melder notwendig und insbesondere da, wo konventionelle Einsatzfahrzeuge aufgrund ihrer Größe und Konzeption nicht mehr weiterkommen. Bestimmte Wege in Wäldern sowie durch Felder oder starke Verkehrsbehinderungen machen das Vorankommen von Personenkraftwagen zur Erkundung teilweise nicht möglich. Hierfür hält der DRK-Kreisverband Viersen ein Quad vor.

Ebenfalls hat sich während diverser Einsatzvorbereitungen gezeigt und durch Einsatzübungen bestätigt, dass einige Aufgaben nur durch mobile Melder oder Erkunder erfüllt werden können. 

Nachfolgend sind die Aufgaben unseres Quads dargestellt: 

  • Erkundungstätigkeiten

  • Melder-Tätigkeiten

  • Lotsendienste

  • Absicherung von Marschkolonnen

  • Absicherung von Einsatzstellen

  • Autobahneinsätze - Staubetreuung (Reisende, Erkrankte)

  • Kurierdienste (Medikamente, Kleinmaterial etc.)

  • Einsätze als „Ersthelfer“ für eigene Einsatzkräfte

  • Einsatz in Bereitschaften und Landeskonzepten

Rettungshundeeinheit
DRK-Rettungshund beim Training
Foto: Sandra Fiethen / DRK

Ein Rettungshundeteam besteht aus einem ausgebildeten Hundeführer und seinem Hund, die gemeinsam die Rettungshundeprüfung abgelegt haben. Zusammen mit anderen Rettungshundeteams bilden sie eine Rettungshundeeinheit. Angefordert werden unsere Rettungshundeeinheiten von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsleitstellen, wenn es beispielsweise darum geht,

  • vermisste Personen in unwegsamem und unübersichtlichem Gelände zu suchen. Dies wird als Flächensuche bezeichnet

  • Menschen zu finden, die unter den Trümmern eingestürzter Gebäude eingeschlossen sind (Trümmersuche)

  • Personen aus Gefahrenbereichen zu retten und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.

Seit vielen Jahren ist das DRK-Kreisverband Viersen e.V. mit seiner Rettungshundeeinheit in der Personensuche aktiv. Hier unterstützen die Rettungshunde Personensuchen im In- und Ausland z. B. bei der Suche im Kölner Stadtarchiv oder dem Erdbeben in der Türkei, aber auch bei vielen vermissten Personen, vor allem Kinder oder Senioren.

Aktuell liegt der Tätigkeitsschwerpunkt unserer aktuell sieben Hundeteams im Kreisverband auf der Flächensuche.

Grundsteine für die erfolgreiche Rettungshundearbeit sind die ausgeprägte Motivation und das große Engagement eines jeden Hundeführers, ihrer Hunde und der Helfer. Mindestens zwei mehrstündige Trainingseinheiten in der Woche und immer wieder Trainingseinheiten in Theorie und Praxis stehen auf dem Programm, um die hohen Anforderungen und die Verantwortung in den Einsätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit mit einem guten Gefühl zu erfüllen.

Mehr zur Rettungshundeeinheit

Sonder- und Spitzenbedarf
Helfende des Sanitätsdienstes vor einem Rettungswagen
Foto: Sandra Fiethen / DRK

Der Kreis Viersen als Träger des Rettungsdienstes ist nach §6 Abs.1 Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

Die Sicherstellung rettungsdienstlicher Sonder- und Spitzenbedarfe hat der Träger des Rettungsdienstes gem. §13 RettG NRW an die anerkannten Hilfsorganisationen – und somit auch an das DRK – übertragen. Durch die Möglichkeit der situativen Einsatzerledigung durch das DRK entstehen Synergieeffekte, die sich sowohl für die Kostenträger als auch für die Hilfsorganisation und den Kreis positiv auswirken. So werden hierdurch unter anderem auch im Vergleich zur dauerhaften Inbetriebnahme zusätzlicher Einsatzmittel dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. §12 SGB V entsprochen und die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den kreisansässigen Hilfsorganisationen weiter gestärkt.

Bei folgenden Einsatzanlässen wirkt der DRK-Kreisverband mit seinen Bereitschaften im Sonder- und Spitzenbedarf mit:

  • Einsätze, die aus Sanitätsdiensten resultieren

  • Einsätze bei außergewöhnlichen Ereignissen (wie z. B. Unwetter, Pandemien, Brandeinsätze, polizeiliche Sonderlagen)

  • Einsätze, die in die Kategorie Spitzenbedarfs fallen, insbesondere

    • die Besetzung hauptamtlicher Rettungswachen bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen,

    • die Besetzung hilfsorganisationseigener Rettungsmittel, sofern in einem rettungsdienstlichen Zuständigkeitsgebiet die vorhandenen Kapazitäten ausgelastet sind und auf Weisung der Kreisleitstelle die Gestellung weiterer Rettungsmittel nach § 2 Abs. 5 als notwendig erachtet wird

  • Einsätze, die in die Kategorie Ferntransporte fallen

  • Einsätze, welche aus Großeinsatzlagen nach dem BHKG resultieren.