Helfende des Deutschen Roten Kreuzes im Kreis Viersen

Mitwirkung in Einsatzkonzepten des Landes NRW

Das DRK im Kreis Viersen wirkt bei der Bewältigung von Ereignissen mit einer großen Anzahl Verletzter, Betroffener und / oder Erkrankter im Rahmen diverser Einsatzkonzepte des Landes NRW mit.

Behandlungsplatz 50 NRW

Der Behandlungsplatz 50 NRW (BHP 50 NRW) ist ein zeitlich begrenzt autarker, notarztbesetzter sanitätsdienstlicher Verband in Bereitschaftsstärke zur notfallmedizinischen Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, eine Dokumentation über Aufnahme und Transport der Patienten durchzuführen. 

Der BHP 50 NRW kommt im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung in den Einsatz. Sein Einsatz kann ebenso im Rahmen einer vorgeplanten Bereitstellung oder zur Unterstützung der örtlichen Gefahrenabwehr bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (oberhalb der Vorplanungen nach § 7 Abs. 4 RettG NRW bzw. §§ 3 Abs. 6 sowie 18 Entwurf RettG NRW) erfolgen. 

Der Behandlungsplatz 50 NRW gliedert sich im Regelfall in die Bereiche Eingangssichtung, zwei Behandlungsbereiche, Logistikbereich und Ausgangsdokumentation. Er wird von einer Führungsstaffel geführt und hat eine Gesamtstärke von 9/5/64//78 Einsatzkräften. Darunter befinden sich ein Leitender Notarzt/Leitende Notärztin und vier Notärzte/Notärztinnen. Transportmittel und Transportziele liegen in der Verantwortung der anfordernden Gebietskörperschaft bzw. der örtlich zuständigen Einsatzleitung. 

Der BHP 50 NRW ist insbesondere für den Einsatz in Katastrophen, bei außergewöhnlichen Schadensereignissen und besonderen Lagen vorgesehen, wobei er die bereits vorhandenen Einsatzstrukturen und die im Einsatz befindlichen Kräfte ergänzen, ersetzen und/oder ablösen kann. Die Form der Einbindung und Nutzung der Fähigkeiten obliegt der örtlich zuständigen Einsatzleitung. 

Der Einsatz des BHP 50 NRW im Fall einer Katastrophe, bei außergewöhnlichen Schadensereignissen oder bei besonderen Lagen orientiert sich an verschiedenen Szenarien: 

  • Flächenlagen – z. B. Naturereignisse mit zerstörter Infrastruktur und Betroffenheit der medizinischen Grundversorgung (z. B. Hochwasserereignisse). 

  • Punktlagen bzw. stationäre Lagen (z. B. vorgeplante Einsätze bei Großveranstaltungen). 

Dynamische Lagen bzw. Ereignisse mit Entwicklungspotenzial (z. B. hinsichtlich der dynamischen Ausbreitung des Schadensausmaßes oder der Anzahl Verletzter/Kranker).

Betreuungsplatz 500 NRW

Der Betreuungsplatz 500 NRW (BTP 500 NRW) ist ein autarker betreuungsdienstlicher Verband in Bereitschaftsstärke, dessen Aufgabe es ist, im Rahmen der überörtlichen Hilfe am Schadensort einen Betreuungsplatz einzurichten, ihn zu betreiben und eine geordnete Betreuung für eine größere Anzahl unverletzt betroffener Personen über einen längeren Zeitraum sicherzustellen. Zudem ist eine begrenzte sanitätsdienstliche Versorgung leicht verletzter Personen innerhalb des Betreuungsplatzes möglich. Der BTP 500 NRW kann sowohl vorgeplant als auch spontan aufgrund eines plötzlichen Betreuungsbedarfes, der durch einen Unglücksfall oder eine andere Schadenslage verursacht wird, erfolgen.

Der BTP 500 NRW ist auf das Vorhandensein einer geeigneten Infrastruktur angewiesen und in der Regel eine Stunde nach Eintreffen an der Einsatzstelle einsatzbereit Er besitzt die Leistungsfähigkeit zur Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung von maximal 500 unverletzt Betroffenen. 

Die Grundeinsatzzeit des BTP 500 NRW soll im autarken Betrieb mindestens vier Stunden betragen. Eine Verlängerung ist nach vorherigen Abstimmungen mit der örtlichen Einsatzleitung (z. B. durch Heranziehung von zusätzlichem Personal, Beschaffung zusätzlicher Versorgungsmaterialien) grundsätzlich möglich. 

  • Versorgung von bis zu 250 Betroffenen am Betreuungsplatz 

Einsatzpotenzial: 1 Einsatzeinheit NRW, einschließlich Vorauskommando 

  • Versorgung von bis zu 500 Betroffenen am Betreuungsplatz

Einsatzpotenzial: 2 Einsatzeinheiten NRW und 1 Führungsstaffel, einschließlich Vorauskommando 

Bei einer erwarteten Verweildauer der unverletzten Betroffenen von mehr als 8 bis 12 Stunden am Betreuungsplatz ist rechtzeitig eine erweiterte Versorgungsplanung durchzuführen. Die mitgeführte mobile Ausstattung der BTP 500 NRW lässt eine selbständige Herstellung von Warmverpflegung zu. Die Zulieferung von Lebensmitteln für die Herstellung der Warmverpflegung muss von der anfordernden Gebietskörperschaft sichergestellt sein. Eine Warmverpflegung kann auch extern hergestellt und ggf. mit Fahrzeugen des Betreuungsplatzes transportiert werden.

Sollte sich eine noch umfassendere und zeitlich ausgedehntere Betreuungslage abzeichnen (mehr als 24 Stunden), so ist die Infrastruktur des Betreuungsplatzes entsprechend zu erweitern (ggf. ist der Aufbau von Feldbetten bzw. temporären Unterkünften gem. den individuellen Einsatzvorplanungen der unteren Katastrophenschutzbehörden notwendig).

Patiententransport-Zug

Der Patiententransport-Zug 10 NRW (PT-Z 10 NRW) ist in der Regel eine mit zwei Notärzten besetzte Einheit in Zugstärke. Sie besteht aus:

  • 1 Führungsfahrzeug 

  • 4 Rettungswagen (RTW)

  • 4 Krankentransportwagen (KTW)

Der PT-Z 10 NRW kann maximal zehn Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend, in geeignete Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser) befördern. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit zwei Patienten erfolgt. Zwei der liegend beförderten Patienten können während des Transportes durch jeweils einen mitfahrenden Notarzt versorgt werden. Auf die Mitführung von Notärzten kann, je nach Lage, und nach vorheriger detaillierter Abstimmung verzichtet werden. 

Der PT-Z 10 NRW muss spätestens 60 Minuten nach der Alarmierung als Marschverband abmarschbereit sein.

Verletzten-Dekontaminationsplatz NRW

Ein Massenanfall von kontaminierten verletzten Personen (MANV), verursacht durch die Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen, stellt als Einsatzlage für die Gefahrenabwehr in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten in NRW eine beträchtliche Herausforderung dar.

Eine solche Schadenslage kann dazu führen, dass die Kontamination bis in die Krankenhäuser weitergetragen wird und sowohl beim rettungsdienstlichen als auch beim medizinischen Personal gesundheitliche Schäden verursacht. Um die Kontamination aller Personen auf ein Minimum zu reduzieren, ist es notwendig, dass bereits bestehende Konzept der “Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW” (BHP-B 50 NRW), das für eine große Anzahl verletzter Personen aufgestellt ist, durch ein überarbeitetes zweistufiges Konzept eines “Verletzten-Dekontaminationsplatzes NRW” (V-Dekon NRW) zu ergänzen.

Nach diesem Konzept werden die kontaminierten verletzten Personen aus dem Gefahrenbereich kommend über einen Verletzten-Dekontaminationsplatz unter Berücksichtigung lebenserhaltender Basismaßnahmen (Basic Life Support = BLS) direkt dem Behandlungsplatz bzw. dem Krankenhaus zur notfallmedizinischen Versorgung zugeführt. Der Verletzten-Dekontaminationsplatz kann auch einem Krankenhaus direkt vorgeschaltet eingerichtet werden, wenn im Krankenhaus keine ortsfeste (Dekontaminations-)Anlage vorhanden ist.

Übungsaufbau eines Verletzten-Dekontaminationsplatz NRW
Foto: Sandra Fiethen / DRK