Ein Rettungshundeteam besteht aus einem ausgebildeten Hundeführer und seinem Hund, die gemeinsam die Rettungshundeprüfung abgelegt haben. Zusammen mit anderen Rettungshundeteams bilden sie eine Rettungshundeeinheit.
Angefordert werden unsere Rettungshundeeinheiten von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsleitstellen, wenn es beispielsweise darum geht,
vermisste Personen in unwegsamem und unübersichtlichem Gelände zu suchen. Dies wird als Flächensuche bezeichnet
Menschen zu finden, die unter den Trümmern eingestürzter Gebäude eingeschlossen sind (Trümmersuche)
Personen aus Gefahrenbereichen zu retten und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.
Seit vielen Jahren ist das DRK-Kreisverband Viersen e.V. mit seiner Rettungshundeeinheit in der Personensuche aktiv. Hier unterstützen die Rettungshunde Personensuchen im In- und Ausland z.B. bei der Suche im Kölner Stadtarchiv oder dem Erdbeben in der Türkei, aber auch bei vielen vermissten Personen, vor allem Kinder oder Senioren.
Aktuell liegt der Tätigkeitsschwerpunkt unserer aktuell sieben Hundeteams im Kreisverband auf der Flächensuche.
Grundsteine für die erfolgreiche Rettungshundearbeit sind die ausgeprägte Motivation und das große Engagement eines jeden Hundeführers, ihrer Hunde und der Helfer. Mindestens zwei mehrstündige Trainingseinheiten in der Woche und immer wieder Trainingseinheiten in Theorie und Praxis stehen auf dem Programm, um die hohen Anforderungen und die Verantwortung in den Einsätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit mit einem guten Gefühl zu erfüllen.
Physische sowie psychische Fitness sind, neben Teamfähigkeit und Sozialkompetenz, Grundvoraussetzungen. Zudem ein hohes Maß an der Freude, sich selbst und im Team mit seinem Partner auf vier Pfoten weiterzubilden.
Auch der Hund muss wichtige Voraussetzungen erfüllen: Freude an der Nasenarbeit, aber auch die anatomischen Voraussetzungen, um sich in unwegsamen Gelände ausdauernd und sicher bewegen zu können. Unumgänglich ist die Sozialverträglichkeit zu Menschen und Artgenossen. Zudem darf das Alter des Hundes zu Beginn der Ausbildung zwei Jahre nicht überschreiten.